Die
Wochenbettbetreuung ist die Versorgung und Betreuung von Mutter und
Kind nach der Geburt zu Hause. Sie ist eine Leistung der Krankenkasse. Zur Wochenbettbetreuung gehören die Überwachung des
Allgemeinzustandes der Mutter, psychische Betreuung, Beratung über
Ernährung und Hygiene im Wochenbett, Überwachung der
Gebärmutterrückbildung, Überwachung des Wochenflusses, der Brust,
der Dammnaht (inkl. Entfernung der Dammnahtfäden), Beobachtung der
Nieren- und Darmtätigkeit, Stillberatung / Stillhilfe und Anleitung
zur Pflege des Kindes. Zur Betreuung des Kindes gehören die
Beobachtung des Allgemeinzustandes, Baden und Waschen, Nabelpflege,
Kontrolle von Gewicht und Temperatur, Überwachung und gegebenenfalls
Behandlung des Neugeborenen-Ikterus, Aufklärung und Behebung von
Trinkschwierigkeiten usw. (laut Habammengesetz).
Die
Wochenbettbetreuung kann in den ersten 10 Tagen nach der Geburt
täglich und bis zum Ablauf von 8 Wochen noch weitere 16 Mal in Anspruch genommen werden. Nach
dieser Zeit ist eine ärztliche Anordnung für weitere Besuche nötig.
Sie können in der
Stillzeit weitere 4 Hausbesuche bei Stillschwierigkeiten (z.B.
Abstillen, Milchstau usw.) in Anspruch nehmen. Zur Umstellung der
Ernährung (vom Stillen auf feste Nahrung) besteht weiterer Anspruch
auf Hebammenhilfe.